Fragen und Antworten
Fragen zu Brandschäden
Ich habe nur einen kleinen Brandschaden, bei dem nur der Fernseher betroffen ist. Sind Sie der richtige Ansprechpartner?
Ja, denn wir sanieren sowohl Brand- als auch Elektronikschäden. Jedoch müssen wir vor der Sanierung prüfen, ob eine Wiederherstellung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist. Auch bei einem relativ kleinen Elektronikschaden sollte man in jedem Fall das Schadensumfeld auf Ruß- oder Schadstoffe prüfen.
Wen muss ich als Mieter nach einem gelöschten Wohnungsbrand als Erstes in Kenntnis setzen?
Als Erstes müssen Sie den Eigentümer bzw. die Hausverwaltung in Kenntnis setzen. Diese werden Ihnen sagen, welche weiteren Schritte in Bezug auf die Sanierung einzuleiten sind. Bitte beauftragen Sie kein Sanierungsunternehmen, ohne vorher Rücksprache genommen zu haben.
Muss ich auch nach einem kleineren Brand die Feuerwehr informieren?
Ja, alle Brände müssen gemeldet werden, auch wenn sie klein waren und selbst gelöscht wurden. Denn in den meisten Fällen können die Ansprüche gegenüber der Versicherung nur seitens der Feuerwehr bestätigt werden. Die Feuerwehr gibt Ihnen eine Vorgangsnummer, die für eine Schadensbearbeitung durch die Versicherung sehr wichtig ist.
Welche meiner Versicherungen könnte die Sanierung bezahlen?
Wenn es sich um eine Mietwohnung oder um eine selbst genutzte Eigentumswohnung handelt, informieren Sie bitte als Erstes die Hausverwaltung oder den Eigentümer. Diese werden die entsprechende Gebäudeversicherung verständigen. Bei Schäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen in Ihrer Wohnung wenden Sie sich bitte an Ihre Hausratsversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers. Wenn es sich hingegen um ein Eigenheim handelt, können Sie nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung einen Fachbetrieb Ihrer Wahl mit der evtl. notwendigen Sanierung beauftragen.
Wer bezahlt die Sanierung bei einem selbst verschuldeten Brandschaden?
Bei Gebäudeschäden zahlt in diesem Fall zunächst die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers, wird jedoch in der Regel anschließend beim Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung Regress nehmen.
Bei Schäden am Hausrat entscheidet der Schadenshergang darüber, wessen Versicherung zuständig ist. Jedoch ist in keinem Fall die Gebäudeversicherung für die Regulierung von Hausratsschäden zuständig.
Nach einem Brand in meinem Betrieb sind auch wichtige Akten durch Löschwasser beschädigt worden. Sanieren Sie die auch?
Ja. Auch bei Löschwasserschäden an Akten sind wir in der Lage, Ihnen eine professionelle Sanierung anzubieten. In diesem Fall ist jedoch Eile geboten, weil wir schnell mit der Gefriertrocknung der Materialien beginnen müssen, um dauerhafte Schäden zu vermeiden.
Mein Computer ist ebenfalls vom Brandschaden betroffen. Übernehmen Sie auch die Datenrettung?
Ja, vom Abtransport der Rechner über die Datenrettung bis hin zu allen Fragen der Elektroniksanierung bieten wir alle notwendigen Sanierungsschritte aus einer Hand. Selbstverständlich können wir Ihnen aber nicht versprechen, dass in jedem Schadensfall alle Daten gerettet werden können.
Kümmern Sie sich um die komplette Wiederherstellung meiner Wohn-/Geschäftsräume?
Von den Sofortmaßnahmen über Inventarisierung und Auslagerung, Demontagearbeiten und die technische Reinigung sowie Trocknungsmaßnahmen bis hin zur schlüsselfertigen Wiederherstellung bieten wir Ihnen alle erforderlichen Leistungen aus einer Hand.
Sind Sie in der Lage, alle unangenehmen und ggf. auch gesundheitsgefährdenden Gerüche nach einem Brand zu entfernen?
Ja, dabei setzen wir hochmoderne Geruchsbeseitigungsverfahren wie Ozonisierung, Ionisierung oder Fogging ein. So können wir sicherstellen, dass selbst kleinste geruchsverursachende Partikel neutralisiert werden.
Fragen zu Wasserschäden
Ich bin Mieter, muss ich bei einem Wasserschaden in meiner Wohnung die Hausverwaltung informieren?
Ja, als Erstes müssen Sie die Hausverwaltung in Kenntnis setzen. Bitte beauftragen Sie kein Sanierungsunternehmen, ohne vorher Rücksprache gehalten zu haben. Dies gilt jedoch nicht für die Sanierung Ihres eigenen Wohnungsinventars. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit Ihrer Hausratversicherung in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Welche meiner Versicherungen könnte die Sanierung des Wasserschadens in meiner Wohnung bezahlen?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Wenn es sich um eine Mietwohnung oder um eine selbst genutzte Eigentumswohnung handelt, informieren Sie bitte als Erstes die Hausverwaltung oder den Eigentümer. Diese werden die entsprechende Gebäudeversicherung einschalten. Wenn es sich um ein Eigenheim handelt, können Sie nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung einen Fachbetrieb Ihrer Wahl mit der Feuchtigkeitsmessung und der evtl. notwendigen Sanierung beauftragen.
Bei Schäden an Ihren Möbeln und an anderen Einrichtungsgegenständen in Ihrer Wohnung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausratsversicherung bzw. an die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers.
Bekomme ich von webesan eine Bescheinigung über den Stromverbrauch der Trocknungsgeräte, die bei der Sanierung eingesetzt werden?
Alle unsere Trocknungsgeräte verfügen über einen Betriebsstundenzähler. Zwar müssen Sie uns den für die Trocknung benötigten Strom zur Verfügung stellen, jedoch erhalten Sie selbstverständlich einen Beleg über die genaue Höhe des durch die Trocknungsmaßnahme entstandenen Stromverbrauchs, den Sie der zuständigen Versicherung zur Abrechnung vorlegen können.
Ich habe einen Wasserfleck an meiner Decke/Wand entdeckt, was ist zu tun?
Wenn es sich um eine Mietwohnung oder um eine selbst genutzte Eigentumswohnung handelt, informieren Sie bitte als Erstes die Hausverwaltung oder ggf. den Eigentümer. Wenn es sich um ein Eigenheim handelt, können Sie nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung einen Fachbetrieb Ihrer Wahl mit der Feuchtigkeitsmessung und der evtl. notwendigen Sanierung beauftragen.
Werde ich aufgrund des erhöhten Stromverbrauchs durch meinen Stromanbieter bei den monatlichen Vorauszahlungen höhergestuft?
Nein, Sie bekommen von webesan eine Bescheinigung über die Ursache des erhöhten Stromverbrauchs, mit der Sie eine Höherstufung durch Ihren Stromanbieter abwenden können.
Wer bezahlt am Ende den Stromverbrauch für die Trocknungsgeräte?
In einem versicherten Schadensfall wird auch der gesamte Stromverbrauch der Trocknungsgeräte nach der Sanierung durch die Versicherung abgedeckt. Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt, wenden Sie sich hierzu mit der Bescheinigung von webesan bitte an den Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung.
In meiner Wohnung tritt aufgrund eines Rohrbruchs viel Wasser aus – was muss ich tun?
Sorgen Sie bitte als Erstes dafür, dass die Wasserzufuhr abgestellt wird. Wenn es sich um eine Mietwohnung oder um eine selbst genutzte Eigentumswohnung handelt, informieren Sie bitte die Hausverwaltung oder den Eigentümer. Wenn es sich um ein Eigenheim handelt, können Sie nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung die geeigneten Notfallmaßnahmen einleiten.
In jedem Fall sind Sie jedoch zur Schadensminderung verpflichtet.
Es tropft bei mir aus der Wand/Decke, aber man sieht das Leck nicht. Was sind die ersten Schritte?
Sorgen Sie bitte als erstes dafür, dass der Haupthahn abgestellt wird. Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt, verständigen Sie danach bitte umgehend den Hauseigentümer oder die Hausverwaltung. Anschließend können diese uns beauftragen, eine Leckageortung durchzuführen, die Schadensursache zu beheben und geeignete Sanierungsmaßnahmen einzuleiten.
Ich wohne in einem sehr hellhörigen Reihenhaus. Sind Ihre Trocknungsgeräte laut?
Nein, unsere Trocknungsgeräte sind schallgedämmt und daher geräuscharm. Eine gewisse Geräuschentwicklung ist jedoch leider bei allen Sanierungsarbeiten unvermeidbar.
Bei mir ist Feuchtigkeit durch das Dach eingedrungen. Reicht es aus, wenn ich ordentlich lüfte?
Nein, es reicht nicht aus. Es ist in solchen Fällen immer ratsam, einen Fachbetrieb einzuschalten, um Folgeschäden zu vermeiden. Denn in der Regel ist bei Feuchteschäden eine technische Trocknung notwendig.
Bei einem Rohrbruch sind wichtige persönliche Papiere wie Fotoalben und Tagebücher durch eindringendes Wasser beschädigt worden. Kann man die noch retten?
Wahrscheinlich ja. Aber in diesem Fall ist Eile geboten, weil wir schnell mit der Gefriertrocknung der Materialien beginnen müssen, um dauerhafte Schäden zu vermeiden.
Bin ich zur Schadensminderung verpflichtet?
Grundsätzlich sind Sie als Mieter bzw. Eigentümer verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet zum Beispiel, dass umgehend zumutbare Sofortmaßnahmen in Eigenleistung zu erbringen sind. Außerdem sind Sie verpflichtet, eventuell notwendige Leckageortungs- bzw. Trocknungsarbeiten in Auftrag zu geben.
Fragen zu Schimmelpilzschäden
Ich habe einen kleinen Schimmelpilzschaden in meiner Wohnung entdeckt, was kann ich selber tun?
Bei Kleinstschäden wie z. B einer Schimmelpilzbildung auf einer Silikonfuge oder einem Schaden in ähnlicher Größenordnung können Sie durchaus auch selbst Maßnahmen ergreifen (siehe unsere Erste-Hilfe-Tipps bei Schimmelpilzschäden). Die Fachwelt unterscheidet zwischen selbst behebbaren Kleinstschäden und Schadensgrößen, die einer professionellen Sanierung bedürfen. Wenn Sie bei der Schadenseinschätzung Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir beraten Sie gerne.
Ich habe einen größeren Schimmelpilzschaden in meinem Wohnzimmer. Was ist zu tun?
Wenn es sich um eine Mietwohnung oder um eine selbst genutzte Eigentumswohnung handelt, informieren Sie bitte als erstes die Hausverwaltung oder ggf. den Eigentümer. Zunächst ist die Ursache für die Schimmelpilzbildung zu ermitteln. Als zertifizierter Fachbetrieb für Schimmelpilzsanierung können wir Ihnen sowohl bei der Ursachenermittlung als auch bei der späteren Sanierung mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Welchen Einfluss haben Heizen und Lüften auf die Schimmelpilzbildung?
Grundsätzlich können Sie durch regelmäßiges Lüften und richtiges Heizen der Schimmelpilzbildung vorbeugen. Einen Leitfaden zum richtigen Lüften und Heizen können Sie bei der Verbraucherzentrale herunterladen.
Fragen zu Schadstoffschäden
In meiner Wohnung existiert ein undefinierbarer chemischer Geruch. Können das Schadstoffe sein?
Das ist nicht auszuschließen, lässt sich aber erst vor Ort genauer bestimmen. Hierzu können Sie gerne mit uns einen Termin zur Schadenseinschätzung vereinbaren. Im Bedarfsfall benennen wir Ihnen dann gerne die zu Ihrem Schadensfall passenden Spezialisten.
Mein Autofeuerlöscher ist versehentlich ausgelöst worden. Übernehmen Sie die Reinigung des Löschpulverschadens?
Selbstverständlich. Löschpulver ist in die Kategorie der Feinstäube einzuordnen. Daher ist die Sanierung durch eine Fachfirma empfehlenswert, um eine rückstandslose Beseitigung zu gewährleisten.
Ich renoviere mein Haus und muss dabei auch meine asbesthaltigen Abwasserrohre erneuern. Unterliegen die Demontagearbeiten einer Meldepflicht?
Grundsätzlich dürfen diese Arbeiten nur von autorisierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Hausbesitzer, die in ihrem Haus Asbestarbeiten durchführen lassen wollen, müssen wegen der Gefährlichkeit des Materials sieben Tage vor Beginn der Arbeiten die zuständige Bezirksregierung informieren. Von der Meldung des Schadens bis zur Schadstoffsanierung übernehmen wir gerne die gesamte Koordination für Sie.